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   BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH   

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https://dejure.org/2016,40389
BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH (https://dejure.org/2016,40389)
BSG, Entscheidung vom 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH (https://dejure.org/2016,40389)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - B 5 R 16/16 BH (https://dejure.org/2016,40389)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht oder die Frage bereits höchstrichterlich entschieden ist (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70).

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

  • LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12

    Rentenversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Bezugsberuf nach

    Auszug aus BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
    Soweit es abweichende eigene Rechtsprechung und ein divergierendes Urteil des Sächsischen LSG vom 7.1.2014 (L 5 R 626/12 - Juris) erwähnt, lässt es den daraus resultierenden Meinungsstreit ausdrücklich "dahinstehen", weil die angefochtene Entscheidung selbst unter Zugrundelegung der divergierenden Rechtssätze genauso ausgefallen wäre und deshalb nicht auf der Rechtsprechungsabweichung beruht.
  • BSG, 21.09.2010 - B 12 KR 17/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung des Verfahrensmangels - Verletzung von §

    Auszug aus BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
    Es fehlt auch jeder Anhaltspunkt dafür, dass der Senatsvorsitzende den unvertretenen Kläger mit seinem Hinweis, "dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und daher die Verhängung von Mutwillenskosten gemäß § 192 SGG in Betracht kommt", unter Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht und des Grundsatzes eines fairen Verfahren (dazu BSG Beschluss vom 21.9.2010 - B 12 KR 17/10 B - Juris RdNr 12) davon abgehalten haben könnte, Beweisanträge zum medizinischen Sachverhalt oder zum Anforderungsprofil der zuletzt ausgeübten Tätigkeit(en) als Hausmeister- und Kaufmannshelfer zu stellen.
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
    Ferner ist höchstrichterlich bereits entschieden, dass unter "Erwerbsfähigkeit" iS von § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI die Fähigkeit des Versicherten zu verstehen ist, seinen bisherigen Beruf weiter auszuüben, wobei entscheidend ist, ob er - unabhängig von den Besonderheiten des früher oder gegenwärtig innegehaltenen konkreten Arbeitsplatzes - den typischen Anforderungen des (früher oder gegenwärtig) ausgeübten Berufs nachkommen kann (Senatsurteil vom 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R - BSGE 104, 294 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 9, RdNr 29).
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R

    Kraftfahrzeughilfe - behinderungsbedingte Zusatzausstattung - Gebrauchtwagen -

    Auszug aus BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
    Lediglich die in einem zweiten Schritt zu treffende Entscheidung, "wie" eine Teilhabeleistung durchzuführen ist, steht im pflichtgemäßen Ermessen (§ 39 Abs. 1 S 2 SGB I) des Rentenversicherungsträgers (sog Auswahlermessen - stRspr, vgl nur Senatsurteile vom 21.3.2006 - B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1 RdNr 11 und vom 23.2.2000 - B 5 RJ 8/99 R - BSGE 85, 298, 300 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2 S 3 mwN).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
    Dass bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit die beruflichen Tätigkeiten der letzten Jahre in die Betrachtung einzubeziehen sind, folgt aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG Urteil vom 31.1.1980 - 11 RA 8/79 - BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10), die das LSG ausdrücklich zustimmend zitiert.
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
    Das gilt auch für ungelernte Tätigkeiten, die in aller Regel - ebenso wie anerkannte Ausbildungsberufe - ein bestimmtes Leistungsprofil mit typischen Kernaufgaben und Verrichtungsmerkmalen haben, die sich zwar nicht auf bestimmte Ausbildungsinhalte beziehen, aber durch die konkrete Tätigkeit vorgegeben sind und praktisch erworbene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse verlangen (Senatsurteil vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R - SozR 4-2600 § 10 Nr. 2 RdNr 19).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Auszug aus BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
    Lediglich die in einem zweiten Schritt zu treffende Entscheidung, "wie" eine Teilhabeleistung durchzuführen ist, steht im pflichtgemäßen Ermessen (§ 39 Abs. 1 S 2 SGB I) des Rentenversicherungsträgers (sog Auswahlermessen - stRspr, vgl nur Senatsurteile vom 21.3.2006 - B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1 RdNr 11 und vom 23.2.2000 - B 5 RJ 8/99 R - BSGE 85, 298, 300 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2 S 3 mwN).
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